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Kindertagespflege

Die Kindertagespflege als familiennahe und flexible Betreuungsform von Kindern ist neben der Kinderbetreuung in Einrichtungen eine wichtige Säule der Betreuungsangebote für Kinder im Land. Die Betreuungszeiten werden zwischen den Eltern und der jeweiligen Tagespflegeperson individuell abgestimmt. Die Flexibilität dieses familienähnlichen Kinderbetreuungsangebots ermöglicht eine bessere Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf. Insbesondere auch beim Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren kommt der Kindertagespflege besondere Bedeutung zu.

Betriebskostenförderung in der Kindertagespflege von Kindern unter drei Jahren

Das Land leitet über den kommunalen Finanzausgleich Landes- und Bundesmittel zweckgebunden für die Betriebskostenförderung in der Kindertagespflege von Kindern unter drei Jahren an die Stadt- und Landkreise weiter. Von den Zuweisungen für die Kindertagespflege ist ein Anteil von mindestens 15 Prozent für die fachliche Begleitung der Tagespflegepersonen, die Kinder unter drei Jahre betreuen, bestimmt.

Kostenbeteiligung der Eltern für in Kindertagespflege betreute Kinder unter drei Jahren

Gewährt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) eine laufende Geldleistung an die Tagespflegeperson nach § 23 Sozialgesetzbuch VIII und zieht er die Personensorgeberechtigten zu einem Kostenbeitrag heran, so hat er bei der Bemessung der Kostenbeteiligung der Personensorgeberechtigten für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren die Zuweisungen des Landes nach § 29 c Finanzausgleichsgesetz (Landes- und Bundesmittel) zu berücksichtigen (§ 8 b Kindertagesbetreuungsgesetz). Die Kostenbeteiligung der Personensorgeberechtigten ermäßigt sich dadurch.

Qualifizierung von Tagespflegepersonen

Die Landesregierung misst der Qualifizierung der Tagespflegepersonen eine sehr hohe Bedeutung bei, so dass sie für diesen Zweck zusätzliche Landesmittel zur Verfügung stellt. Diese Mittel zur Förderung der Strukturen in der Kindertagespflege sind zweckgebunden für die Vorbereitung, Qualifizierung und Fortbildung von Tagespflegepersonen bestimmt und werden an die Stadt- und Landkreise sowie die Gemeinden mit eigenem Jugendamt auf Antrag weitergeleitet. Mit Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren zur Kindertagespflege vom 18. Februar 2009 (VwV Kindertagespflege), geändert am 9. Juni 2009 sind die Ausgestaltung der Kindertagespflege und die Strukturförderung in der Kindertagespflege geregelt. Die Qualifizierung der Tagespflegepersonen ist in der genannten Verwaltungsvorschrift und in dem Qualifizierungskonzept für Tagespflegepersonen in Baden-Württemberg auf der Grundlage des Qualifizierungsprogramms des Deutschen Jugendinstituts (DJI) festgeschrieben.

  1. Verwaltungsvorschrift zur Kindertagespflege vom 18. Februar 2009
  1. Hinweise zur Verwaltungsvorschrift Kindertagespflege vom 18. Februar 2009 (PDF, 94 KB)
  2. Qualifizierungskonzept für Tagespflegepersonen in Baden-Württemberg (PDF, 161 KB)

Investitionsprogramm des Bundes "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008 – 2013 und
Investitionsprogramm des Bundes "Kinderbetreuungsfinanzierung 2013 - 2014

Bei der landesrechtlichen Umsetzung der beiden Investitionsprogramme des Bundes "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008 – 2013 und "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2013 - 2014 wird auch die Kindertagespflege berücksichtigt. So erhalten Tagespflegepersonen für die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren eine Ausstattungspauschale von 500 Euro pro zusätzlichem Platz für ein Kind unter drei Jahren unter den weiteren Voraussetzungen der VwV Investitionen Kleinkindbetreuung. Für Investitionsmaßnahmen in der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen sieht die VwV Investitionen Kleinkindbetreuung einen Festbetrag je zusätzlich geschaffenem Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren von 2.000 Euro, höchstens jedoch 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, vor. Tageselternvereine erhalten nach Maßgabe der VwV Investitionen Kleinkindbetreuung eine Ausstattungspauschale von einmalig höchstens 3.000 Euro.

  1. Verwaltungsvorschrift Investitionen Kleinkindbetreuung vom 21. Februar 2013
  1. Hinweise zur Umsetzung der VwV Investitionen Kleinkindbetreuung vom 21. Februar 2013 (PDF, 23 KB)

Landesverband der Tagesmütter-Vereine Baden-Württemberg e.V.

Der Landesverband der Tagesmütter-Vereine Baden-Württemberg e.V. hat mit finanzieller Unterstützung des Landes ein nahezu flächendeckendes Netz von örtlichen oder auf Kreisebenen tätigen Tagesmüttervereinen aufgebaut.

Weitere Informationen unter:

  1. Landesverband der Tagesmütter-Vereine Baden-Württemberg e.V.
  2. www.handbuch-kindertagespflege.de
  3. www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1243947/index.html