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Förderung der Kleinkindbetreuung

Ein bedarfsgerechtes Angebot zur Kinderbetreuung trägt zur Bildungsgerechtigkeit bei, entlastet junge Familien und ist der Schlüssel zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ziel ist, die Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege bedarfsgerecht auszubauen.

Förderung der Betriebsausgaben für die Kleinkindbetreuung.

Die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände haben am 1. Dezember 2011 einen Pakt für Familien unterzeichnet, in dessen Mittelpunkt die Verbesserung der Kleinkindbetreuung steht. Mit dem Pakt für Familien mit Kindern hat die Landesregierung den Kommunen zusätzliche Mittel für die Förderung der Betriebsausgaben der Kleinkindbetreuung zugesagt: 315 Millionen Euro für das Jahr 2012 und 325 Millionen Euro für das Jahr 2013.

Die Zuweisungen des Landes nach § 29 c Finanzausgleichsgesetz für die Betriebsausgabenförderung der Kleinkindbetreuung betrugen damit im Jahr 2012 444 Millionen Euro und belaufen sich im Jahr 2013 auf 477 Millionen Euro. Diese Zuweisungen erhöhen sich um die auf das Land entfallenden Mittel des Bundes zur Förderung der Betriebsausgaben für die Kleinkindbetreuung.
Ab dem Jahr 2014 wird sich das Land unter Berücksichtigung der Bundesmittel zu 68 Prozent an den Betriebsausgaben für die Kleinkindbetreuung beteiligen.
Das Land leitet die Bundes- und Landesmittel für die Förderung der Betriebsausgaben in der Kleinkindbetreuung zweckgebunden für die Kleinkindbetreuung nach der Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen an die Gemeinden sowie in der Kindertagespflege an die Stadt- und Landkreise weiter.

Für die Förderung der Betriebsausgaben von Einrichtungen freier und privat-gewerblicher Träger im Sinne des Kindertagesbetreuungsgesetzes sind die Gemeinden zuständig.

Investitionsprogramm des Bundes "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008 - 2013 und
Investitionsprogramm des Bundes "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2013 - 2014

Der bedarfsgerechte Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege wird durch die beiden Investitionsprogramme des Bundes "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008 - 2013 und "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2013 - 2014 unterstützt. Der Bund stellt dem Land Baden-Württemberg für die Durchführung dieser beiden Investitionsprogramme insgesamt rund 375 Millionen Euro zur Verfügung. Fördergrundsätze sind mit der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Umsetzung der Investitionsprogramme des Bundes "Kinderbetreuungsfinanzierung" (VwV Investitionen Kleinkindbetreuung) festgelegt worden.

  1. Verwaltungsvorschrift Investitionen Kleinkindbetreuung vom 21. Februar 2013

  2. Hinweise zur Umsetzung der VwV Investitionen Kleinkindbetreuung vom 21. Februar 2013 (PDF, 120 KB)

Weitere Informationen unter

  1. www.rp.baden-württemberg.de. /Formulare/Kinderbetreuungsfinanzierung