Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer
Für besondere Beratungsaufgaben werden durch die Oberen Schulaufsichtsbehörden an den Schulen Lehrerinnen und Lehrer bestellt, die eine zusätzliche Ausbildung als Beratungslehrerin oder Beratungslehrer absolviert haben.
Beratungslehrkräfte haben unter anderem folgende Aufgabenschwerpunkte:
- Sie beraten Schülerinnen, Schüler und deren Bezugspersonen bei Fragen zur Schullaufbahn, beispielsweise
- bei der Einschulung;
- bei Maßnahmen der inneren Differenzierung und der individuellen Förderung;
- beim Wechsel zwischen Schulen und Schularten;
- bei der Fächerwahl im Wahlpflichtbereich;
- bei Entscheidungen über anzustrebende Bildungsabschlüsse;
- bei der Orientierung über das berufliche Schulwesen. - Sie unterstützen Schülerinnen und Schülern bei Schulschwierigkeiten.
Hier helfen Beratungslehrkräfte Schülerinnen und Schülern bei der Bewältigung von Schwierigkeiten und Herausforderungen im Lebensbereich Schule, soweit Möglichkeiten hierzu im pädagogischen Bereich liegen. Sie beraten insbesondere bei Unterstützungsbedarf in den Themenbereichen schulische Leistungsfähigkeit (z.B. Leistungsabfall, Leistungsschwankungen) und Lernen. - Sie machen Ratsuchenden Informationsmaterial zugänglich und wirken bei örtlichen Informationsveranstaltungen zu Bildungswegen mit.
- Sie helfen Schülerinnen und Schülern an beruflichen Schulen bei der Bewältigung herausfordernder und schwieriger Situationen in der Ausbildung – und zwar in Kooperation mit der Berufsberatung, den Jugendberufshelferinnen und -helfern und den Ausbildungsberaterinnen und -beratern der Kammern.
- Sie unterstützen die zuständigen Berufs- und Studienberaterinnen und -berater in ihren Aufgaben bei der beruflichen Orientierung und bei der studienvorbereitenden Beratung.
Weitere Informationen für Beratungslehrkräfte und zu deren Tätigkeit
Beratungslehrkräfte - Landesbildungsserver
Die Beratungslehrkräfte erreichen Sie direkt über Ihre Schule.

