Vorschulische und schulische Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und Anspruch auf ein sonderpädagogisches Beratungs-, Unterstützungs- und Bildungsangebot
Wie können Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und Anspruch auf ein sonderpädagogisches Beratungs-. Unterstützungs- und Bildungsangebot am besten gefördert werden? Wo erreichen sie einen Schulabschluss, der ihren Voraussetzungen und Möglichkeiten entspricht? Diese Fragen lassen sich nicht allgemein beantworten. Grundsätzlich ist zu bedenken, dass eine am Wohl des einzelnen Kindes orientierte pädagogische Förderung immer mehrere organisatorische Wege kennt. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen besuchen gemeinsam mit nichtbehinderten Kindern eine allgemeine Kindertageseinrichtung oder Schule, wenn diese die ihnen zukommende Bildung, Ausbildung und Erziehung im Rahmen ihres Erziehungs- und Bildungsauftrages gewährleisten können.
Für jedes Kind die beste Lösung finden
Die Frage sonderpädagogischer Hilfen in allgemeinen Kindertageseinrichtungen und Schulen oder sonderpädagogischer Bildung in Schulkindergärten und Sonderschulen stellt sich immer dann, wenn im Zusammenhang mit einer Behinderung erschwerte Lebensbedingungen sowie erhebliche Entwicklungs- und Lernprobleme auftreten. Kriterium für besondere Maßnahmen ist deshalb nicht die Behinderung selbst, sondern der mit ihr verbundene sonderpädagogische Unterstützungsbedarf. Die Entscheidung über den richtigen Lernort muss deshalb für jedes Kind nach einer ganzheitlichen Diagnostik und gemeinsamen Beratung mit den Eltern und allen an der Förderung des Kindes Beteiligten erfolgen. Diese wägen ab, welches der persönlich beste Weg ist.
Sonderpädagogische Frühförderung
Sonderpädagogische Frühförderung ist Bestandteil des Gesamtgefüges der Maßnahmen zur Frühbetreuung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder. Sie hilft, direkte oder indirekte Auswirkungen einer vorliegenden Schädigung oder Behinderung auf die Entwicklung des Kindes durch sonderpädagogische Maßnahmen zu verhindern, zu mildern oder auszugleichen. Sonderpädagogische Frühförderung wird durch Beratungsstellen an Sonderschulen durchgeführt. Sie wird vom frühestmöglichen Zeitpunkt angeboten, ist freiwillig und kostenlos. Die Beratungsstelle übernimmt auch die Beratung und Anleitung der Erziehungsberechtigten und anderer für die Erziehung des Kindes verantwortlichen Personen. Die Arbeit der Beratungsstelle endet mit der Aufnahme eines Kindes in den Schulkindergarten oder eine Schule. Auskunft über die Beratungsstellen an Sonderschulen, deren Betreuungsbezirk sowie über die Arbeit in Schulkindergärten geben die Ämter für Schule und Bildung bei den Stadt- und Landkreisen.
Weiterführende Informationen zur sonderpädagogischen Frühförderung bieten nachstehende Seiten:
Sonderpädagogische Frühförderung
Sonderpädagogische Beratungs- und Untersützungsangebote an allgemeinen Schulen

Sonderpädagogische Fachkräfte helfen im Rahmen der sonderpädagogischen Dienste an allgemeinen Schulen durch intensive Beratungs- und Gesprächsangebote, durch ambulanten Sprachheilunterricht, durch sonderpädagogische Unterstützung für Kinder mit Seh-, Hör- und Körperbehinderungen sowie für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Lern-, Entwicklungs- und Verhaltensproblemen oder bei kranken Schülerinnen und Schülern, den Schulerfolg zu sichern. Hierbei können die Eltern, die Lehrkräfte und die Kinder und Jugendlichen selbst zusätzlich durch Medien- und Beratungszentren unterstützt werden.
Weiterführende Informationen zur sonderpädagogischen Förderung an allgemeinen Schulen finden sie unter:

Schulische Bildung in Sonderschulen
Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot steht ein ausgebautes differenziertes Sonderschulwesen zur Verfügung. Hier wird durch spezifische sonderpädagogische Bildungsangebote in hohem Maße auf die individuellen Lern- und Entwicklungsbedürfnisse des Einzelnen eingegangen. Entwicklungsförderung, Bewegungsförderung, Förderung von Orientierung und Mobilität, der Kommunikation, der Selbstständigkeit oder die Vorbereitung auf Beruf und Leben des einzelnen Kindes oder Jugendlichen sind selbstverständliche Bestandteile individueller Bildungskonzepte. In den Sonderschulen können alle Bildungsabschlüsse der allgemeinen Schulen erreicht werden. Soweit die Behinderung es erforderlich macht, sind auch eigenständige spezifische Schulabschlüsse vorgesehen (Bildungsgang Förderschule, Bildungsgang Schule für Geistigbehinderte). Selbstverständlich ist ein Wechsel von einer Sonderschule in eine allgemeine Schule und umgekehrt möglich.
Sonderschulen in Baden-Württemberg
- Schule für Blinde
- Schule für Erziehungshilfe
- Schule für Geistigbehinderte
- Schule für Hörgeschädigte
- Schule für Körperbehinderte
- Schule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung
- Schule für Sehbehinderte
- Schule für Sprachbehinderte
- Förderschule
Sonderschulen bemühen sich sehr intensiv um den Aufbau eines Netzwerkes mit Einrichtungen und Diensten im Umfeld der Schule. Dies unterstützt nachhaltig die soziale und berufliche Teilhabe der Schülerinnen und Schüler, die eine Sonderschule besuchen. Beispielhaft wird hier auf die enge Zusammenarbeit mit den Eltern, mit allgemeinen und beruflichen Schulen, auf die Zusammenarbeit mit dem Berufsberater für Behinderte, mit dem man gemeinsam einen günstigen Einstieg in die Phase der beruflichen Bildung sucht, und auf die Zusammenarbeit mit Industrie und Handwerk, den örtlichen Vertretern der Jugendhilfe, mit Vereinen, Kinder- und Fachärzten hingewiesen. Formen des gemeinsamen Unterrichts sowie ein breites Spektrum an Begegnungen, Partnerschaften und Kooperationen zwischen allgemeinen Schulen und Sonderschulen unterstreichen, wie bedeutend die Kontaktmöglichkeiten für Nichtbehinderte sind, sichern aber auch die Entwicklung individueller Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und fördern deren Selbstständigkeit.
Weitere Informationen finden Sie unter:

