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23.03.2015

Mathematik-Prüfungen im diesjährigen Abitur an allgemein bildenden Gymnasien

Das Kultusministerium teilt mit:

Heute Morgen hat ein Mathematiklehrer eines baden-württembergischen Gymnasiums über seinen Schulleiter das Ministerium informiert, dass sein Sohn, der an der Mathematikprüfung teilgenommen hatte, nach der Prüfung während der Abwesenheit seines Vaters die Lösungshinweise fotografiert und anschließend an Mitschüler weitergeleitet habe. Das Ministerium geht davon aus, dass hierin die Quelle der anschließend im Internet verbreiteten Lösungshinweise zu sehen ist. Der Sachverhalt wird weiter aufgeklärt.

Nach derzeitigem Stand geht das Ministerium davon aus, dass Aufgaben und Lösungen des diesjährigen Mathematikabiturs keinem Unberechtigten vorab bekannt waren und die Mathematikprüfung nicht wiederholt werden muss.

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